Ich soll einer mir unbekannten Frau ein intimes Video von mir per E-Mail gesendet haben, woraufhin sie zur Polizei gegangen ist. Wie bereits erwähnt, kenne ich diese Frau nicht und habe mit Ihr weder per E-Mail noch über soziale Netzwerke korrespondiert. Dies ist belegbar! Außerdem wurde ich pauschal als "Pädophiler" bezeichnet, was nicht nachweislich wahr ist.
Mit was muss ich rechnen bzw. was soll ich tun?
Sorry für die lange Beschreibung, aber ich bin doch etwas pikiert über diese E-Mail, die augenscheinlich nicht von mir kommt und danke Euch schon mal im Voraus für Eure Antworten auf meine Frage.
PS: Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn die mir unbekannte Frau bereits bei der Polizei Anzeige erstattet hat, sie in der Beweispflicht ist?
PPS: Wäre die pauschale Bezeichnung "Pädophiler" schon üble Nachrede bzw. Verleumdung oder könnte ich bereits Strafantrag wegen falscher Verdächtigung (§ 164 StGB) erstatten?