
AW: Urheberrecht von abgemaltem Bild

Zitat von
lle_ydal
ich habe für meine Krabbelgruppe für einen Vortrag ein Bild aus der Googelsuche mit einem CAD Programm abgezeichnet und selber gedruckt.
Rechtlich ist das eine Vervielfältigung bzw. Bearbeitung, je nach Details des Einzelfalls.
Beides ist nur mit Zustimmung des Urhebers/Rechteinhabers zulässig.
Für private Zwecke ist es erlaubt, eine Verbreitung, Veröffentlichung usw. ist ohne Zustimmung des Urhebers/Rechteinhabers nicht erlaubt.
Insofern: nein, es wäre nicht zulässig. Ob jemand drüber stolpert...? Wer kann das wissen. Wenn ja, kann es ziemlich teuer werden.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.