
AW: Gewerbe bei kurzer Gewinnabsicht
Hallo!
Dafür ist kein Gewerbe erforderlich. Aber bei der Einkommenssteuererklärung müssen sie trotzdem angegeben werden. Allerdings darfst Du davon Deine Betriebsausgaben (20% Telefonkosten, Deinen Internetauftritt etc. pp.) abziehen, weshalb von den 20,- Euro nichts mehr übrig bleibt. Das Minus das dabei herauskommt könntest Du zwar auf der Steuererklärung angeben, aber Du bekommst dafür nichts.
Ob es sich lohnt deswegen ein Gewerbe anzumelden entscheidet übrigens nicht der Bürger.
Gruß, René