Hallo,
eine kurze Verständnisfrage: wenn über eine Webseite nichts verkauft wird, also kein Online-Shop existiert und auch sonst keine Zahlungen etc. möglich sind, muss dann trotzdem dieser Hinweis auf die Streitschlichtung mit Link und dem Hinweis, dass ich nicht daran teilnehmen möchte, vorhanden sein? Ich erstelle z.B. eine Webseite für einen Berater, der über die Webseite über seine Leistungen informiert, darüber aber nichts verkauft. Oder für einen Zahnarzt, der über seine Leistungen informiert.
Hintergrund: In den Hinweisen zur Streitschlichtung wird immer vom Unternehmer gesprochen, dann wieder vom Online-Händler. Der Berater oder Arzt ist ja ein Unternehmer aber kein Online-Händler.