
AW: Erhebung von Adressdaten
Hallo!
Nein, das darfst Du nicht. Adressdaten von Privatpersonen fallen unter das BDSG. Du darfst also weder offen noch geschlossen diese Daten bereitstellen. Wichtig ist das vor allem im Bezug auf Sperreinträgen im EMA. Adressen von Frauenhäusern z.B. sind durchaus als geheim einzustufen, an die kommt der normale Bürger nämlich nicht ran. Firmen dürfen Adressdaten auch nicht weitergeben wenn der Kunde nicht zustimmt. Also weshalb solltest Du die Daten veröffentlichen dürfen?
Firmenanschriften dagegen sind offen, dürfen also veröffentlicht werden.
Gruß, René