
AW: Impressumsangabe: Aufsichtehörde reglemetierter Beruf
Hallo!

Zitat von
Andy_w
(...) Ist dieser Beruf schon ein reglementierter Beruf? (...)
Nein.
Es genügt ein Impressum wie in jeder Freiberufler hat. Also Name, Anschrift, Emailadresse und Telefonnummer. Und wenn er hat die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Hat er keine USt.-ID dann den Hinweis auf § 19 UStG. Die Angabe der Berufsbezeichnung ist nicht erforderlich. Er übt ja nicht seinen Beruf aus, sondern bietet eine Dienstleistung im Softwaresektor. Für Softwareprogrammierung benötigt man kein Diplom, sowas kann jeder anbieten. Eine Aufsichtsbehörde braucht es nicht. M.E. muss er auch nicht darauf hinweisen dass er ein Diplom hat (mehr Kunden bekommt er damit auch nicht). Ich würde sogar jemanden, der sich als Diplomingenieur ausgibt, als Programmierer meiden.
Und m.E. hat der Beruf "Diplomingenieur Elektrotechnik" auch nichts mit Softwareprogrammierung zu tun. M.E. selbst dann nicht wenn er ausschließlich Software für die Elktrotechnik programmiert, also berufsspezifische Programmierung.
Gruß, René