Moin, wollte mal fragen ob es legal ist mit 15 in einem Paragraph 5TMG Impressum zu stehen?
Moin, wollte mal fragen ob es legal ist mit 15 in einem Paragraph 5TMG Impressum zu stehen?
Hallo,
dazu gibt es bereits ein Thema. Ist etwas älter, aber ich denke nicht, dass sich hinsichtlich der Minderjährigkeit etwas geändert hat.
--> https://forum.e-recht24.de/15833-minderjaehrig-produktwebsite.html
Viele Grüße aus dem alten Römerdorf
Ich gebe nur für mich logisch klingende Tipps, Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt
Guten Tag, dort geht es um eine App im PlayStore. Bei mir geht es aber um ein § 5 TMG Impressum für webseiten. Auf dieser Webseite läuft kein Shop oder sonstiges sondern nur ein Forum wo man sich austauschen kann.
Hallo!
Im Impressum sollte eine voll geschäftsfähige Person stehen. Da Minderjährige nur bedingt geschäftsfähig sind kann man mit ihnen keinen wirksamen Vertrag eingehen welcher außerhalb des "Taschengeldparagraphen" liegt. Dazu zählen auch Nutzungsverträge, AGB etc. pp. Daher besser die Eltern fragen ob sie ihren Namen hergeben.
Gruß, René
www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html
Bitte ab Die erforderlichen Angaben
§ 5 TMG (Gesetzeswortlaut im Folgenden immer kursiv geschrieben)
Lesen dort steht aber das die Eltern nicht eingetragen werden müssen sondern das ein Minderjährigen drin stehen kann. Was stimmt jetzt ?
Nur kurz vom Handy, schau mir den Link später am PC an.
Als Hinweis aber schon mal:
Nicht jede Quelle hat richtiges auf der Seite stehen. Sei es weil es veraltet ist oder man eine Meinung wieder gibt.
Du bist hier in einem Forum eines Rechtsanwalt. Da kann man schon drauf vertrauen, insbesondere wenn mumpel hier schreibt.![]()
Viele Grüße aus dem alten Römerdorf
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Ich bin aber kein Rechtsanwalt.
Die Seite von Dr. Stefan Ott ist teilweise veraltet. Die Seite stammt aus 2008, jetzt haben wir 2017.
Minderjährige dürfen zwar durchaus einen eigenen Blog betreiben und dort ihre Daten im Impressum angeben. Aber hier geht es um ein Forum, für welches ganz andere Bedingungen gelten. Schon allein die Frage der Haftung bei Rechtsverstößen. Das TMG nennt zwar kein Alter für Impressumsangaben, aber wie Gerichte entscheiden würden wissen wir nicht.
Geändert von mumpel (12.10.2017 um 11:22 Uhr)
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Ja es ist älter. Aber wie du gesagt hastas TMG nennt zwar kein Alter für Impressumsangaben, aber wie Gerichte entscheiden würden wissen wir nicht. Also wenn es kein Alter nennt wäre es doch eig. ab dem 1. Lebensjahr möglich sich einzutragen oder?
Nein! Kinder unter 14 können/dürfen noch nicht selbst für sich entscheiden. Da haben die Erziehungsberechtigten noch ein gehöriges Wort mitzureden. Der junge Mann in diesem Fall hier kann noch warten bis er 16 ist.
Also kann man sich mit 15 noch nicht in einem Paragraph 5 TMG Impressum eintragen?
M.W. dürfen nur Volljährige im Impressum stehen. Ein Blog z.B. müsste auch einen medienrechtlich Verantwortlichen haben (§ 55 RStV) wenn auch andere auf dem Blog schreiben dürfen. Medienrechtlich Verantwortliche müssen jedoch volljährig sein.
Rückfrage:
Was hat der 15-Jährige vor? Möchte er ein Forum betreiben, oder einen Blog, oder eine Webseite? Wird dort wo er tätig sein möchte Werbung geschalten? Usw. usf. Ein Blog z.B. wird nicht selten nach § 55 RStV eingestuft, wird also den Medien zugeordnet, weshalb dann ein medienrechtlich Verantwortlicher ernannt werden muss.
Der 15 Jährige hat ein Forum. In diesem ist keine Werbung oder sonstiges womit er Geld verdient. Also müssen die Eltern im Impressum stehen??
Da der 15-Jährige keine Rechtsgeschäfte abschließen darf muss eine volljährige Person im Impressum stehen. Auch Nutzungsverträge sind Rechtsgeschäfte. Bei Geschäftsfähigkeit kommt es nicht darauf an ob man damit Geld verdient. Es genügt m.W. bereits die Möglichkeit zum Geldverdienen. Mir stellt sich die Frage welcher unseriöse Webhoster dem nicht geschäftsfähigen 15-Jährigen ein Webhosting-Paket für das Hosten des Forums gegeben hat. Oder hat der 15-Jährige bei der Altersangabe gemogelt?
Geändert von mumpel (14.10.2017 um 10:00 Uhr)
Nein, beim Hoster selbst ist eingetragen das er 2002 geboren wurde. Dort steht auch das man mindestes 14 sein muss, aber der Webspace etc hat ja nichts mit der Webseite zu tun der 15 Jährige kann doch denn Webserver kaufen muss aber nicht im Impressum stehen.
Wenn er dafür sein Taschengeld verwendet, sonst ist er nur bedingt geschäftsfähig. Er dürfte m.E. z.B. nicht für mehrere hundert Euro im Monat einen solchen Server mieten.
Wann wird er denn 16? Dann kann er mit seinen Eltern zum Familiengericht gehen und einen Antrag stellen. Er kann sich dann "vorzeitig geschäftsfähig" stellen lassen und kann auch einen Gewerbeschein beantragen. Er sollte sich aber aller rechtlichen Dinge bewusst sein, ganz besonders des Urheberrechtes. Dann darf er auch im Impressum stehen.
Er wird im August 2018 16 Jahre alt. Aber nochmal zu dem Webserver der kostet ihn 6€ Monatlich. Zudem kommt wenn er mit seinen Eltern zum Familiengericht geht würde das Geld kosten und wenn ja, wie viel?