
AW: Widerrufsrecht bei Web ****** Dienstleistung
Hallo!
Ja, Du musst ein Widerrufsrecht einräumen. Schon alleine deshalb weil Du ja die Möglichkeit zur Bestellung per Email und Post anbietest. Allerdings ist keine beiderseitige vollständige Vertragserfüllung mehr erforderlich.
Es gelten § 312d Abs. 3 BGB

Zitat von
BGB
Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
und § 356 Abs. 4 S. 1 BGB

Zitat von
BGB
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.
Das bedeutet auch dass das Widerrufsrecht erlischt wenn der Verbraucher das Entgelt oder eine Anzahlung geleistet hat. Du solltest aber die Zustimmung zur Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf des Widerrufsrechts schriftlich einfordern.
Tipp:
Viel wichtiger sind AGB, Impressum und Datenschutzerklärung. Auch ein Lasten- und Pflichtenheft solltest Du führen. Ganz wichtig ist eine saubere Widerrufsbelehrung. AGB und Widerrufsbelehrung solltest Du zwingend von einem Fachanwalt aufsetzen lassen. Selber aufsetzen kann in die Hose gehen.
Gruß, René