Hallo, ich bin derzeit etwas verwirrt. Braucht ein Cafe, das eine Homepage mit Speisekarte samt Preisen ins Internet stellt kein Impressum?
Das ist doch auch ein Unternehmen.
mfg.
Hartmut
Hallo, ich bin derzeit etwas verwirrt. Braucht ein Cafe, das eine Homepage mit Speisekarte samt Preisen ins Internet stellt kein Impressum?
Das ist doch auch ein Unternehmen.
mfg.
Hartmut
Hallo!
Natürlich ist ein Impressum erforderlich. Und das Café ist natürlich Unternehmer. Es handelt sich bei diesem Internetauftritt mindestens um einen geschäftsmäßigen Internetauftritt. Es sind auch Angaben über das Gewerbe (Umsatzsteuer-ID etc.) erforderlich.
Gruß, René
Hm,komisch scheint ja wohl nicht für alle u gelten
mfg.
Hartmut
Impressumpflicht gilt für alle Seitenbetreiber. Eine Impressumpflicht hat nichts mit Unternehmer sein zu tun. Auch der private Seitenbetreiber muss ein Impressum angeben. Denn der Gesetzgeber unterscheidet zwischen "rein privat", geschäftsmäßig und gewerblich.
"Rein privat" trifft auf weniger als 0,3% aller deutschen Internetauftritte zu.
Geschäftsmäßig ist ein Internetauftritt immer dann wenn er über das Maß des rein Privaten hinausgeht, und das trifft auf 99,95% aller privat betriebenen Internetseiten zu. Dazu zählt auch das hier erwähnte Café. Geschäftsmäßig handelt man bereits wenn die Möglichkeit zur Gewinnerzielung gegeben ist. Eine Gewinnerzielungsabsicht muss nicht vorliegen. Beim Café liegt jedoch eine Gewinnerzielungsabsicht (Kundenakquise zählt als Gewinnerzielungsabsicht) vor, "rein privat" ist zu verneinen, und somit liegt ganz klar eine Impressumpflicht vor.
Gewerblich sind alle Internetseiten die auf dauerhafte Gewinnerzielung ausgelegt sind.
BTW:
Das Café muss trotzdem keine Abmahnung befürchten. Denn abmahnen dürfen nur Mitbewerber. Ein Café aus Hamburg kann ein Café aus München mangels Konkurrenzfähigkeit nicht abmahnen. Und das Nobelcafé aus Münchens Nobelviertel kann ein Café aus dem Münchenerr Vorort im Norden m.E. auch nicht abmahnen, da diese beiden m.E. nicht im direkten Wettbewerb stehen. Abmahnen könnte allenfalls eine Wettbewerbszentrale, aber auch die prüft vorher ob das Café abmahnwürdig ist. Und die Behörde könnte ein Bußgeld erheben, was aber eher unwahrscheinlich ist. Ich vermag in diesem Fall hier auch keinen Wettbewerbsvorteil zu erkennen. Eher im Gegenteil. Eine liebslos zusammengebastelte Internetseite erweckt keinen guten Eindruck.
Geändert von mumpel (17.07.2017 um 14:20 Uhr)