
AW: Muss Garantie bei PKW sein ?
Bei einem Verkauf eines Fahrzeuges,gewährt der Händler,die Funktionstüchtigkeit des ..... ob es 2 Jahre alt ist oder 50
Ausschlaggebend ist dass nichts Verschwiegen wird (Unfall od. auch immer)
Der Händler garantiert dies generell für ein halbes Jahr.
So ist es mir Bekannt, es muss beim Verkauf angegeben werden wie lange man eine Garantie gewährt.
Gewähren Sie keine Garantie muss dies ausdrücklich gesagt und nieder geschrieben sein (Kaufvertrag)
So entgehen Sie eine Meldung (des Käufers) bei der Handwerkskammer.

Zitat von
Jimmy2007
Hallo, wie sieht es mit Garantie aus auf PKW, wenn man nicht Privat, sondern als Händler verkauft, laut Gesetz muss man ja Garantie geben, gibt es eine Klausel die , die Garantie ausschließt, wie z.B . Unfallwagen, Wagen mit Motorschaden und Wagen die als Teileträger deklariert werden, wenn man für PKW die 15 oder 20 Jahre alt sind für paar Hundert Euro verkauft , kann man doch auf sowas keine Garantie geben, viele verlangen aber Neuwertige Wagen heutzutage, wie sieht das ganze Rechtlich genau aus ?