Hallo Zusammen,
ich bin noch sehr frisch in dem Thema Datenschutzrecht usw. unterwegs.
Aktuell stellt sich mir die Frage, ob die Erfassung von p.b. Daten für einen Download zulässig ist. Leider habe ich hierzu bislang nichts im Web gefunden.
Immer wieder sieht man es, dass für den Download einer Software vorab eine "Registrierung" über ein Formular notwendig ist. Anschließend bekommt man den Downloadlink angezeigt oder per E-Mail zugesendet.
Ist das erforderlich und demnach zulässig? Auf welches Gesetz kann man ein solches Vorgehen beziehen?
In den Datenschutzerklärungen steht ja meist so ein Abschnitt wie "Ihre personenbezogenen Daten verwenden wir, um Ihre Anfragen zu beantworten, Ihren Auftrag zu bearbeiten oder Ihnen den Zugang zu speziellen Informationen oder Angeboten zu ermöglichen".
Ist das ausreichend als Erklärung? Die Eingabe erfolgt zwar auf freiwilliger Basis, aber ohne Angabe kann ich die Software ja gar nicht downloaden.
Über jede Anregung würde ich mich sehr freuen.
Viele Grüße,
Peter