Schönen guten Tag,
ich bin - zurecht - abgemahnt worden. Ich habe nicht achtgegeben und ein Gedicht einer Autorin veröffentlicht, die mir auch Prompt eine Schadensersatzzahlung "anbot".
Nach langem hin und her, konnte ich diese Zahlung auch tätigen.
Nun eine Frage:
Sie schreibt zwar, das es nach dieser Zahlung für sich erledigt wäre und ich auch die nachträgliche Genehmigung zur Nutzung des Gedichtes hätte,
aber mir ist nicht so ganz wohl dabei.
Kann ich irgendwie noch ein Schreiben aufsetzen, indem sie mit ihrer Unterschrift auf nachfolgende Zahlungen o.ä. verzichtet und sich mit der geleisteten Zahlung es sich auch wirklich erledigt hat?
Und zweite Frage:
Der Blog aufdem das GEdicht veröffentlich wurde, ist gelöscht. (nicht wegen der Forderung, sondern aus privaten Gründen)
Auf diesem war das Impressum leider, leider nicht ersichtlich. Die Autorin hatte zudem die Drohung ausgesprochen, das sie sich eine Anzeige vorbehält.
Kann man Betreiber, eines privaten - Hobbymäßig betriebenen Blogs, auf dem es in keinster Weise um Geld ging (Also wirklich REIN Spaß am BAsteln) - nachträglich noch deshalb belangen?
Viele liebe Grüße,
HimbeerHummel