
AW: nochmal zahlen obwohl schon verurteilt.
kurz gesagt der Autor des Buches unterliegt einem Vertrag dessen Verlages.
Anmerkung noch dazu man kann nur einmal dessen vergehen Verurteilt werden,
außer Sie begehen eine Wiederholung Tat.

Zitat von
schuetzejanett
Also wie ist das, wenn man aus einer buchdruckerei bücher von einem resterstabel mitnimmt und im internet verkauft, und vom verlag dafür wegen unterschlagung angezeigt wird, das verfahren aber wegen geringfügigkeit mit einer geldstrafe eingstellt wird.
Kann dann der autor des buches noch eine Zahlung des geldes verlangen womit er das buch als beweismittel gekauft hat und sonst mit rechtlichen schritten seinerseits drohen?