
AW: Registrierte Domain Ansprüche anmelden
Hallo,
es kann, muss aber keinen Anspruch geben, die Domain übernehmen zu können. Wenn der derzeitige Domaininhaber sich quer stellt, müsste das ganze per Gericht geklärt werden. Und das kann dauern und im Falle des unterliegens auch teuer werden.
Beim Googlen finden sich eine Menge Informationen zu diesem Szenario.
Ich würde so vorgehen, das ich den derzeitigen Inhaber anschreibe. Antworten zur Nutzung, Vorhaben etc. können so herausgefunden werden. Zum Schluss sollte die Frage rein, ob die Möglichkeit der Herausgabe der Domain besteht. Dann muss man abwarten, ob die Möglichkeit besteht oder nicht und ob man und in welcher Höhe ggf. über Übernahmekosten sprechen kann.