Moin Leute!
Ich befasse mich aktuell mit dem Gedanken auf Ebay Sachen gewinnbringend zu verkaufen. Meine Bezugsquelle wäre da der Einzelhandel. Jetzt habe ich mich ein wenig informiert und teilweise sehr unterschiedliche Aussagen bekommen. Ist es korrekt so, dass Person A Waren im Einzelhandel (Inland) kaufen kann und diese ohne Probleme auf Ebay weiterverkaufen darf? Person A nimmt den Artikel so wie er ist und bietet ihn zum Kauf an. Person A darf dann auch den Markennamen in der Artikelbeschreibung/Überschrift nennen? Bedarf es hier einer Einwilligung durch den jeweiligen Einzelhandel? Der Blick in die AGB wurde durch Person A bereits vorgenommen und dort war nichts zu finden. Ein anderer Einzelhandel hat keine AGB aushängen, auch im Internet nicht. Was passiert hier?