Hallo,
Ab wann ist man nebenberuflich selbständig, ist das ab der ersten Einnahme oder schon beim erstellen einer Seite?
Hallo,
Ab wann ist man nebenberuflich selbständig, ist das ab der ersten Einnahme oder schon beim erstellen einer Seite?
Geändert von PlayGamer (28.01.2017 um 00:15 Uhr) Grund: Gelöst
Hallo!
Sobald man mit der Seite Geld verdient benötigt man eine Gewerbeanmeldung. Das tut man bereits wenn Werbung (jeglicher Art. Dazu zählt auch AdWords) geschaltet wird. Auch ein Paypal-"Spenden"-Button zählt dazu.
Gruß, René
Geändert von mumpel (27.01.2017 um 20:09 Uhr)
Also nebenberuflich selbständig = Gewerbe
Nicht nebenberuflich selbstständig = Kein Gewerbe
Falsch! Ein Gewerbe, bzw. eine gewerbepflichtige Anmeldung, liegt bereits vor wenn man mit Werbung Geld verdient. Und zwar ab dem ersten Eurocent. Das hat nichts damit zu tun ob man nebenberuflich tätig ist oder nicht.
Meine Frage war aber wann man nebenberuflich selbständig ist und ob das schon ab dem erstellen der Seite ist. Ohne Werbung, ohne Spende, ohne Einnahmen.
Kommt darauf an was man mit der Seite macht. Wenn man sich damit bereits dem Markt anbietet ist das schon eine gewerbliche Tätigkeit.
Was heißt den genau dem Markt anbieten. Gewinne und Einnahmen werden nicht gemacht. Software wird aber angeboten , ist das schon eine nebenberufliche Aktivität ?
Wenn Du eine kostenpflichtige Dienstleistung anbietest. Ob Du damit schon Einnahmen machst spielt keine Rolle. Bietest Du die Software ausschließlich kostenlos an brauchst Du keine Gewerbeanmeldung. Unterscheiden musst Du zwischen geschäftsmäßig und gewerblich.
Also Software ist kostenlos und Website auch muss ich jetzt dem Arbeitgeber bescheid sagen?
Dann benötigst Du keinen Gewerbeschein.
Deinen AG musst Du nicht um Erlaubnis fragen. Selbst wenn Du die Software verkaufen würdest müsstest Du ihn nicht fragen. Was Du zuhause in Deinen vier Wänden machst geht dem AG nichts an. Es sei denn Dein AG ist selber in der Softwarebranche und ihr programmiert Software die das selbe Ziel haben wie die Software die Du auf Deiner Homepage anbietest, dann könnte Dein AG sogar ein Wettbewerbsverbot aussprechen.
Geändert von mumpel (28.01.2017 um 00:01 Uhr)
Aber wenn ich Geld verdienen würde müsste ich ihn informieren ?
Nachtrag:
Solltest Du auf Deiner Homepage einen Paypal-"Spenden"-Button haben benötigst Du einen Gewerberschein. Denn Spenden in dem Sinne gibt es nicht. "Spenden"/Zahlungen, die Du über Paypal für Deine Homepage bekommst, sind steuerpflichtiges Einkommen. Eine Spendenquittung darfst Du dann nicht ausstellen.
Sollte Dir jemand z.B. einen Amazon-Gutschein spendieren wollen sollte darauf geachtet werden dass darin kein Bezug auf Deine Homepage genommen wird, sonst könnte m.E. auch der Gutschein steuerpflichtig sein.
Danke für die Antworten