
AW: Auswertungsverfahren eines Fragebogens urheberrechtlich schützenswert?
Ganz allgemein als Einstieg in die Diskussion:
Ich habe mehrfach in Internet-Diskussionen die Meinung vertreten, dass bloße Regelwerke (insbesondere Spielregeln, auch Fernsehformate), Programmiersprachen (nur die Regeln, nicht unbedingt auch der Wortschatz), Dateiformate, Algorithmen (vielleicht patentierbar), Geschäftsmodelle u. dergl. sich dem Urheberrechtsschutz entziehen.
Das ist m. E. auch die herrschende Meinung unter Experten und passt ein wenig zu der Frage, ob die Handlungsanweisung, nach denen ein Fragebogen auszufüllen ist, urheberrechtlichen Schutz genießen kann. Ich glaub das in Bezug auf den abstrakten Inhalt der Handlungsanweisung eher nicht. Allerdings kann ihre wörtliche Beschreibung ein Sprachwerk im Sinne des Urheberrechts sein, nicht aber unbedingt jeder einzelne darin enthaltene Satz (wie auch nicht unbedingt jede einzelne Frage des Fragebogens).
MfG
Johannes