Hallo Leute,
ich hoffe, dass mir jemand bei folgendem Problem weiterhelfen kann.
Zur Situation: Vor einigen Monaten habe ich auf einer Webseite einen
Gastartikel (2000 Wörter) geschrieben.
In diesem Artikel habe ich ein Zitat (insgesamt 21 Wörter) einer
lebenden Autorin benutzt. Selbstverständlich habe ich das Zitat als
Zitat kenntlich gemacht und dabei den Namen der Autorin genannt.
Heute erreichte mich schließlich eine Email des Webseitenbetreibers,
auf dessen Seite ich meinen Gastartikel veröffentlicht hatte. In
seiner Email schilderte er mir, dass die Autorin des Zitates eine
Zahlung von 120€ fordert oder umgehend weitere rechtliche Schritte
einleiten wird.
Und da stellt sich mir die Frage: Ist diese Frage überhaupt rechtlich
legitim? Hat diese Frau überhaupt den Anspruch 120€ einzufordern? Denn
im Internet wird ständig zitiert. Und hier ist die Rede von 21 Wörtern,
nicht von einem Absatz, Paragraphen und schon gar nicht von einem
gesamten Text.
Ich hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt.
Mit freundlichen Grüßen