
AW: Filmfigur kommerziell nachspielen

Zitat von
t18935
... ist es erlaubt, eine fiktive Filmfigur kommerziell nachzuspielen?
Zum Einstieg in die Diskussion:
Zur Figur "Pippi Langstrumpf" gibt es mehrere Entscheidungen, an denen man sich orientieren kann.
Siehe z. B.:
http://lexetius.com/2013,5200
"a) Ein einzelner Charakter eines Sprachwerks (hier: Pippi Langstrumpf) kann selbständigen Urheberrechtsschutz genießen. Dies setzt voraus, dass der Autor dieser Figur durch die Kombination von ausgeprägten Charaktereigenschaften und besonderen äußeren Merkmalen eine unverwechselbare Persönlichkeit verleiht. Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Allein die Beschreibung der äußeren Gestalt einer handelnden Figur oder ihres Erscheinungsbildes wird dafür in aller Regel nicht genügen."
usw. insbesondere ab Nr. [27]
MfG
Johannes