Hallo Zusammen,
rechtliche Fragen sind immer sehr individuell, darum ein neues Thema mit der folgenden Situationsbeschreibung von mir:
Ich schreibe für einen Reiseblog regelmäßig kurze Texte. Ab und an erhalte ich Testprodukte die ich auf meinen Reisen teste und dann längere "Testberichte" darüber verfassen.
Meine Tätigkeit wird auf der Website als "freier Redakteur" bezeichnet.
Im Impressum wird der Geschäftsführer des angemeldeten Kleingewerbes genannt, auf der "Redaktionsseite" werden alle freien Redakteure sowie Chefredakteure und Gründer des Blogs benannt.
Alle freien Redakteure haben keinen Vertrag unterschrieben, lediglich mündliche Absprachen wann Artikel veröffentlicht werden sollen.
Es gibt auf der Website keinen Hinweis, wer für welchen Inhalt verantwortlich ist.
Nun zu meiner Frage:
In wie weit bin ich für meine Inhalte verantwortlich?
Logisch betrachtet gibt die Frage auch gleich die Antwort: MEINE Inhalte, MEINE Verantwortung. Aber ist es rechtlich tatsächlich so? Oder wird in diesem Falle der Seitenbetreiber abgemahnt, falls ich einen Fehler mache?
Hintergrund für meine Frage:
Ich wollte letzte Woche einen Artikel von mir zurückstellen, da ich zu einem von mir vorgestellten Produkt noch keine von der Firma freigegebenen Bilder erhalten hatte. Vom Redaktionsleiter wurde ich dann dahin gedrängt, einfach Bilder von der Herstellerseite zu nehmen und trotzdem zu veröffentlichen.
Mittlerweile habe ich das Pressematerial erhalten und entsprechend ausgetauscht, aber die Situation war schon doof.
Kann mir da jemand genauere Infos zu geben?
Das wäre super!
Viele Grüße