
AW: Alter Zeitschriftenartikel als Scan im Internet - ist er gemeinfrei?

Zitat von
Nachfrager
Student Winfried Wiesel entdeckt in seiner Unibibliothek im Jahrgang 1899 der „Deutschen Ameise“ einen Artikel des Anstaltsgründers Prof. Dr. Emanuel Emsig, den er unter Creative-Commons-Lizenz in das seminareigene Wiki einstellen möchte. Emanuel Emsig wurde lt. Gedenktafel in Göttingen im Jahre 1912 von Termiten gefressen, der Text ist also nach Ansicht Wiesels gemeinfrei.
Die Ansicht von Winfried Wiesel ist rechtlich zutreffend.
Beim Recherchieren im Internet entdeckt Wiesel nun, daß es einen „Arbeitskreis deutscher Ameisenhistoriker“ gibt, der einhundert Jahrgänge von „Die deutsche Ameise“ zwischen 1884 und 1983 digitalisiert und - mitsamt Emsigs Artikel - auf die Internetseite des Arbeitskreises gestellt hat. Der Zugang ist kosten- und anmeldefrei; unter jeder digitalisierten Seite steht jedoch der Satz: „Alle Teile dieses Angebots unterliegen dem Urheberrecht und sind geschützt. Jede Art der Verwertung ist ausdrücklich untersagt.“ Das Impressum erläutert: „Alle Beiträge dieser Seite sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb des Urheberrechtsgesetzes, insbesondere die Verwertung auf Internetseiten jeglicher Art, bedarf der Zustimmung der Redaktion. Soweit Inhalte betroffen sind, die hier mit dem Einverständnis Dritter wiedergegeben werden - die Scans der alten Ausgaben von „Die deutsche Ameise“ mit Einverständnis des Ameisenverlags & Co. K. G. - ist bei beabsichtigter kommerzieller Nutzung auch dessen Genehmigung einzuholen.“
Soweit es Texte etc. betrifft, deren Schutzfrist abgelaufen ist, ist diese Forderung Unfug und kann getrost ignoriert werden. Was die noch geschützten Texte etc. betrifft, wäre ggf. zu klären, wer die Rechteinhaber sind - und welche Rechte sie denn überhaupt haben. Das Urheberrecht liegt ggf. bei den Erben der jeweiligen Urheber. Welche Nutzungsrechte der Verlag hat, der die "Deutsche Ameise" verlegt (hat), wäre im jeweiligen Einzelfall zu klären.
darf Wiesel den Artikel wenigstens verlinken?
Links sind urheberrechtlich nicht relevant.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.