
AW: Falsch Preis - muss Händler liefern
Da der Rücktritt hier wohl nach BGB §275 erfolgen müsste, gilt auch
BGB § 275 Ausschluss der Leistungspflicht
(4) Die Rechte des Gläubigers bestimmen sich nach den §§ 280, 283 bis 285, 311a und 326.
Somiut wäre Schadensersatz möglich. Die Höhe des Schadens ist dann vom Einzelfall abhängig.
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.