
AW: Gema und Verwertungsrechte

Zitat von
Anni
Wenn ein Komponist Gema-Mitglied wird, überlässt er doch die Verwertungsrechte an seinen Werken der Gema.
Nein. Er lässt die Vergütung für bestimmte Verwertungen durch die GEMA kassieren.
Was ist, wenn er einen Kompositionsauftrag bekommt und daführ bezahlt wird? Welche Rechte hat dann der Auftraggeber? Muss der dann zusätzlich noch Gema zahlen?
Wenn er Nutzungen vornimmt, die über die GEMA abgerechnet werden: ja. Sonst nicht.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.