
AW: Muss ich mein Gewerbe aufgeben?
Von mir ein klares "Nein". Aber:
Ich war in einer ähnlichen Situation, und erst einmal kann oder darf niemand dich zwingen, dein Gewerbe aufzugeben.
Allerdings, da es bei Hartz IV immer auf den Einzelfall ankommt, spielen der zuständige Sachbearbeiter für Selbständige mit eine Rolle, der ja seinem Vorgesetzten auch regelmäßig mitteilen muss, wie es um das Gewerbe steht.
Hast du also grundsätzlich steigende Umsätze, kannst du ihm gegenüber auch darauf verweisen, falls er dir vorschlägt, dich doch eher im einen Job bei einer "bereits etablierten Firma" zu bemühen.
Der Unterhaltsvorschusskasse gegenüber verweist du im Prinzip nur auf deinen ALG2 Bezug und legst gegebenenfalls den Berechnungsbogen (Bescheid) mit vor. Dann schauen wie sie reagieren. Notfalls schriftlich um die gesetzliche Grundlage bitten, nach der sie dich zwingen wollen, dein Gewerbe aufzugeben.
Da es sich hier um Unterhaltszahlungen handelt, solltest du es schon ernst nehmen, und darauf hin arbeiten, dass es dir in einem absehbaren Zeitraum möglich sein wird, diesen selbst zu bezahlen. Dieser Zeitraum sollte unter 2 Jahren nach Anmeldung des Gewerbes liegen. Problem bleibt aber, dass der/die Unterhaltsberechtigte zwischenzeitlich Klagen kann, was natürlich unsinnigerweise nur mehr Kosten verursacht und allen nur schadet, aber oftmals passiert es so. Daher wichtig, deine echte Zahlungswilligkeit immer zu bekunden und darauf zu verweisen, dass man derzeit selbst noch hilfebedürftig ist. Das Jobcenter müsste dir dazu ebenfalls Auskunft geben können. Im ALG2-Antrag hast du doch sicherlich auch die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt angegeben, oder?