
AW: Anonymer Autor und Creative-Commons-Lizenz

Zitat von
Nachfrager
Reicht der Tatbestand der Anonymität unter diesen Umständen aus, um die Kriterien zur Veröffentlichung unter Creative-Commons-Lizenz zu erfüllen?
In Deutschland gilt deutsches Urheberrecht, und wenn ein Rechteinhaber (Erbe oder Inhaber eines ausschl. Nutzungsrechts) auftaucht, würde es Ärger geben.
Ob und wieweit Par.61 UrhG anwendbar ist, lässt sich nur im konkreten Einzelfall beurteilen.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.