Hallo,
ein Filehoster haftet ja ab dem Moment, ab dem er über Kenntnis einer Urheberrechtsverletzung auf seinen Servern verfügt.
Er hat dann 48 Stunden Zeit, die Datei zu löschen.
Ein Rechteinhaber kann ihn in Kenntnis setzen, was im Normalfall per Mail passiert. Doch was ist, wenn der Filehoster keine Mail anbietet?
Kann der Filehoster auch verlangen, dass man ihm die Kenntnis per Brief oder Fax vermittelt?
Ein französischer Filehoster zB akzeptiert ausschließlich Fax-Abuse. Muss man als deutscher Rechteinhaber dann etwa Porto/Faxkosten nach Frankreich bezahlen? Also darf der Filehoster eine solche Bedingung stellen, die dem Rechteinhaber dann ja zusätzliche Kosten verursachen?
Wie sieht das für einen Filehoster mit Sitz in Deutschland aus? Ist das zumutbar, für jeden Link der Offline genommen werden soll einen Brief/ein Fax zu verlangen?