
AW: Downloads und Kopien für private Zwecke gestatten / ausschliessen

Zitat von
RickT
im von e-recht generierten Haftungsausschluss steht:
„Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.“
Ob das da steht oder in China fällt ein Sack Reis um... Es ist gesetzlich erlaubt.
In einem anderen Haftungsausschluss steht:
„Das unerlaubte Kopieren/Speichern der bereitgestellten Informationen auf diesen Webseiten ist nicht gestattet und strafbar.“
Das ist exakt dasselbe in grün...
Wieso wird einmal der private Gebrauch gestattet und einmal nicht gestattet?
Wird es nicht.
Einmal wird auf die gesetzlich zulässige Nutzung verwiesen, also Vervielfältigung zu ausschließlich privaten Zwecken, das andere Mal wird die Vervielfältigung zu ausschließlich privaten Zwecken erlaubt...
Also nur andersrum formuliert.
Man kann sich beides komplett schenken, denn die Vervielfältigung zu ausschließlich privaten Zwecken ist durch das Gesetz immer erlaubt (außer bei Musiknoten, das ist ein Sonderfall), egal was man in die Nutzungsbedingungen schreibt.
Können auch private Downloads und Kopien, wie im zweiten Fall, einfach ausgeschlossen werden?
Nein, und das werden sie ja auch nicht. Ausgeschlossen wird das unerlaubte Kopieren - das Kopieren für ausschließlich private Zwecke ist ja durch das Gesetz ausdrücklich erlaubt.
Auch den Passus kann man sich komplett schenken - das unerlaubte Kopieren ist immer verboten, egal ob man es extra sagt oder nicht...
Die Formulierungen sind genauso unsinnig, als würde ein Supermarkt zwei Schilder neben den Eingang stellen - auf dem einen steht "Ladendiebstahl ist in diesem Supermarkt verboten!" und auf dem anderen steht "Die kostenlosen Werbeproben dürfen Sie mitnehmen, ohne dafür zu bezahlen"...
Um den alten Loriot zu zitieren: "Ach..."
Geändert von TomRohwer (01.11.2016 um 15:11 Uhr)
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.