
AW: DEURU - Impressum aus Uruguay? Rechtswirksam oder Unfug

Zitat von
mumpel
Es muss ein deutsches Impressum sein. Eine Anschrift im Ausland ist für deutsche Behörden nicht ladungsfähig.
Doch. Ist sie. Das nennt sich dann u.a. "Haager Übereinkomen über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen" vom 14. November 1965.
Wäre auch schlimm, wenn es anders wäre - dann könnte ein Deutscher nie jemanden im Ausland verklagen, oder umgekehrt...
Aber das ist gar nicht der relevante Punkt. Da muss man zwei Dinge auseinanderhalten, sonst vertüddelt man die Dinge.
- Nach Ansicht der deutschen Justiz unterliegen alle Websites deutschem Recht, die entweder einen Betreiber mit gewöhnlichem Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben oder aber, egal wo der Betreiber sitzt, sich an ausschließlich oder wesentlich auch an deutsche Nutzer richten.
- Nach deutschem Recht muss die Website einen medienrechtlich Verantwortlichen nennen. (Der dann medien-, zivil- und strafrechtlich verantwortlich für den Inhalt der Seite ist.) Der muss im Impressum eine "ladungsfähige Anschrift" nennen - die kann absolut durchaus auch im Ausland liegen.
Wenn nun die DEURU mit Sitz in Uruguay eine Seite betreibt, die für die deutsche Justiz deutschem Recht unterliegt, was sie ja durchaus darf, dann wird theoretisch der Betreiber in Uruguay zur Verantwortung gezogen. Die Zustellung macht dann auf Grundlage des Haager Abkommens ggf. ein Gerichtsvollzieher in Uruguay.
Sollte aber bei der deutschen Justiz der Eindruck aufkommen, daß die Seite in Wahrheit von einem in Deutschland ansässigen Verantwortlichen oder wirtschaftlich Begünstigten betrieben wird, der sich hinter einem "Strohmann" in Uruguay versteckt, dann wird sie sich an den in Deutschland ansässigen Verantwortlichen/Begünstigten halten.
Nicht anders wie das Finanzamt, daß sich auch nicht um "Strohmänner" schert, die in einem Briefkasten in Panama wohnen. Wird bekannt, wer in Deutschland dahinter steckt, steht morgens um 7 die Steuerfahndung vor der deutschen Haustür und klingelt Sturm...
Insofern hilft der Strohmann nur dann, wenn der tatsächliche Betreiber auch wirklich unbekannt bleibt.
Auch der Betreiber einer DE-Domain kann übrigens im Ausland sitzen, genau wie sein medienrechtlich Verantwortlicher. Das DENIC verlangt nur, daß es in Deutschland einen Zustellungsbevollmächtigten gibt, der amtliche Zustellungen gemäß ZPO, StPO usw. entgegennehmen darf. Der muss das dann weiterleiten, das Schriftstück gilt in dem Moment als amtlich zugestellt. Nicht anders wie in Deutschland mit der Zustellungsurkunde, wenn der Empänger nicht anzutreffen ist.
Der Zustellungsbevollmächtigte ist aber NICHT der medienrechtlich Verantwortliche. Er ist nur Briefkasten mit rechtlich relevanter Weiterleitungsfunktion.
Ich würde sagen dass klingt extrem nach Betrug oder zumindest nach einem Betrugsversuch. Wäre das ein seriöser Büroservice würde er in Deutschland sitzen und eine USt-ID angeben.
Wo soll denn der Vermögensschaden für den DEURU-Kunden liegen?
Und ein Unternehmen in Uruguay kann keine USt-Ident-Nummer haben, das ist nun mal unmöglich. Es wäre unseriös, wenn es behauptete, eine solche zu haben...
Weder das TMG noch der RStV enthalten irgendeine Vorschrift, die verlangt, daß der medienrechtlich Verantwortliche, der im Impressum genannt wird, seinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben muss. Die Rechtsprechung sagt, die Anschrift müsse ladungsfähig sein - das ist sie aber im Ausland durchaus auch.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.