
AW: Angenommen e.V. macht Stress, wäre sie von § BGB 12 gedeckt?
Hallo!
Namensschutz kann bereits entstehen wenn man den Namen nutzt. Stellt sich die Frage ob der Verein ein solch starkes Interesse am Namensschutz hat dass er eine Nutzungsunterlassung erwirken kann.
Wichtig: Eine Abmahnung solcher Art lässt man immer von einem Fachanwalt prüfen. Wenn ein Abgemahnter die Abmahnung ungeprüft annimmt kann das böse Folgen haben. Denn viele wissen garnicht dass Internetseiten noch eine ganze zeitlang in den Suchmaschinen (im Cache der Server) verbleiben, und von dort auch abgerufen werden können wenn die Seite längst abgeschaltet ist. Es genügt also nicht die Seite einfach nur stillzulegen, man muss die Suchmaschinenbetreiber meines Wissens auch zum Löschen aus dem Cache auffordern.
Gruß, René