
AW: Fair use und Creative Common auf Deutschland übertragbar?

Zitat von
Purzelkater
Würde ich jetzt in Amerika sein, wäre die Sache aus meiner Sicht klar: Die Verwendung des Quellmaterial fällt unter Fair use und das Bild (Collage) selbst darf als CC frei verwendet werden.
Das würde dann im Streitfall ein US-Bundesgericht entscheiden...
Doch wie sieht es nun aus, wenn ich ein solches Bild in Deutschland zu Illustrationszwecken auf meiner Homepage (nicht-kommerziell) einsetzen möchte? Hier gibt es m.W. ja kein "Fair use" (oder etwas vergleichbares). Kann ich mich denn dann trotzdem auf die Creative Common berufen und dass der Ersteller des Bildes die freie Nutzung ja erlaubt hat?
In Deutschland gilt deutsches Recht. "Fair use" gibt's im UrhG nicht. Die CC-Lizenzen widersprechen teilweise Vorschriften des UrhG und sind dann insoweit in Deutschland unwirksam.
Wie sieht es dabei mit der "redaktionelle Berichterstattung" aus? Die Collage selbst könnte ja als "Werbung" für den zu Grunde liegenden Film gesehen werden, inkl. Nennung des Filmnamens. Wenn nun sowohl auf den Ersteller der Collage, als auch auf den Urheber/Rechteinhaber des Films verwiesen werden würde, wäre dies dann erlaubt?
Nein. Nicht ohne die nötigen Nutzungsrechte zu haben.
Es ist übrigens auch sehr zweifelhaft, ob das nach US-Recht erlaubt ist.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.