Hallo,
ich würde mich um eine Einschätzung des folgenden Falls und evtl. eine Hilfestellung freuen:
ich habe eine polizeiliche Vorladung erhalten, da ich angeblich einen Betrug bei Ebay-Kleinanzeigen begangen haben soll. Genauer gesagt soll ich ware im Wert von 550 € nicht geliefert haben.
Im November habe ich einen Laufradsatz bei Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Der Käufer war aus Irland aber da er die Versandkosten zahlen wollte und ich bei Überweisung (Vorkasse) kein Risiko habe (dachte ich zumindest) war das für mich kein Problem. Nach der Einigung auf 550 € habe ich in den nächsten Tagen das Geld auf mein Konto erhalten und die Ware (den Laufradsatz) ordnungsgemäß verschickt (GLS mit Sendungsverfolgung, TrackingNr. vorhanden).
Nun bekomme ich jedoch eine Anzeige von einem angeblichen Käufer, der eine Schaltgruppe bei mir für 550 € gekauft haben will. Diese hatte ich nie inseriert und auch keinen Kontakt zu diesem Käufer gehabt. Er hat mich nun angezeigt und jetzt stehe ich als Betrüger dar, der diese gekaufte Schaltegruppe, von der ich nichts weiß, nicht geliefert haben soll.
Meine Vermutung wie das ganze abgelaufen ist ist folgende (es ist nur eine Vermutung, sicher kann ich es nicht sagen aber wenn ich darüber nachdenke ist es das einzige was Sinn ergibt):
1) Der Käufer des Laufradsatzes aus Irland meldete sich bei mir und wir einigten uns auf 550 €. Ich schicke ihm meine Daten (Adresse und Bankverbindung)
2) Dieser Käufer legt nun mit einer neu erstellten Email einen neuen Account (fakeaccount) auf meinen Namen bei Kleinanzeigen an und bietet eine Schaltgruppe zum Verkauf an.
3) Es meldet sich ein Interessent für die nicht existierende Schaltgruppe beim Betrüger. Er kann sich mit diesem auf ebenfalls auf den exakt gleichen Betrag (550 €) einigen.
4) Der Betrüger sendet meine Daten / Bankverbindung an den Käufer der nicht existierenden Schaltgruppe und dieser überweist somit die 550 € an mich.
5) Ich weiß von 2) bis 4) nichts, erhalte 550 € auf mein Bankkonto und schicken den Laufradsatz ohne jeglich Vermutung auf einen Betrugsfall an den Betrüger.
Offensichtlich haben Lieferanschrift und Absender der Überweisung nicht übereingestimmt bzw. war in der Überweisung ein anderer Verwendungszweck angegeben. Das ist doch im Grunde nichts ungewöhnliches oder unerlaubtes oder? Hätte ich das merken müssen? Man kann doch bei jeder Onlinebestellung abweichende Rechnungs / Lieferanschrift angeben also von daher erstmal nichts so verdächtigtes. Das habe ich damals zumindest nicht bemerkt bzw. auch nicht darauf geachtet. Ich habe auf 550 € Eingang auf meinen Konto gewartet und als diese eingegangen sind die Ware (den Laufradsatz) ordnungsgemäß verschickt.
Nun bin ich der Betrogene und gleichzeit der Angeklagte und muss vermutlich irgendwie beweisen, dass meine Theorie zutrifft. Für den Sachbearbeiter schien die Sache klar: Ich bekomme 550 € und liefere angeblich nicht. Wer ist nun in der Beweispflicht? Was kann / sollte ich tun?