
AW: Copyright auf Pixelart

Zitat von
Maximilian
Der gezeigte Baum wurde von mir erstellt.
Ich bezweifle stark, daß das eine ausreichende "Schöpfungshöhe" hat, um überhaupt ein geschütztes Werk im Sinne des UrhG zu sein. Insofern erübrigt sich alles weitere.
Irgendein Oberlandesgericht hat vor nicht allzu langer Zeit "einfachen Webgrafiken" den urheberrechtlichen Schutz abgesprochen, das ist m.W. aktueller Stand der Rechtsprechung.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.