
AW: Auftragsdatenverarbeitung (Web Hosting)
Ich schwach in Erinnerung, dass ein konkrete Vereinbarung dadurch ersetzt werden kann, dass der Anbieter ein entsprechendes Zertifikat nachweist. Ob das dann allerdings auch außerhalb der EU gilt, weiß ich noch weniger.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.