Ich und ein Freund möchten eine GbR zum (entgeldlichen) Entwickeln von Websiten gründen. Deshalb nun meine Fragen:
1. Welche Voraussetzungen gibt es für eine Genehmigung
Mfg
Hans Hermann | k00
;D
Ich und ein Freund möchten eine GbR zum (entgeldlichen) Entwickeln von Websiten gründen. Deshalb nun meine Fragen:
1. Welche Voraussetzungen gibt es für eine Genehmigung
Mfg
Hans Hermann | k00
;D
Geändert von drmchack (22.11.2018 um 01:23 Uhr)
Hallo!
Zu 1 : Bürokratisch hoch wie immer. Zur Gründung einer GbR sollte auch ein Rechtsanwalt beigezogen werden. Wichtig wenn ihr euch mal zerstreiten sollten, damit es dann keine Problem bzw. keinen Streit gibt.
zu 2.: Wie alt (oder jung) seit ihr?
Gruß, René
Dann führt kein Weg am Amt vorbei. Oder die 2 Jahre noch warten und die Eltern die Gewerbeanmeldung übernehmen lassen.
Ad 1: Vormundschaftsgericht gibt's nicht mehr, das heißt heute Familiengericht.
Ad 2: alle Glaskugeln sind zur Zeit in der Inspektion, und das Orakel weilt immer noch auf den Kanaren.
Einem 15jährigen wird m.E. kein Familiengericht die Erlaubnis zum Errichten eines Gewerbebetriebes geben. Einem 16jährigen auch nicht, wenn der Mitgesellschafter ein 15jähriger sein soll.
Das Problem ist im übrigen nicht die GbR, die entsteht ggf. von allein. Das Problem ist die fehlende unbeschränkte Geschäftsfähigkeit der beiden GbR-Gesellschafter, die beide zusammen das Gewerbe anmelden müssen.
Der "bürokratische Aufwand", das Familiengericht zu überzeugen, ist übrigens 100mal kleiner als der bürokratische Aufwand, der aus der Gründung eines Gewerbebetriebes folgt...
Finanzamt, Industrie- und Handelskammer, Unternehmereigenschaften mit den daraus folgenden rechtlichen Pflichten, Krankenversicherung, Berufsgenossenschaft...etc.pp.usw.usf.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.
Der Aufwand ist aber ganz stark davon abhängig, welche Umsätze ich generiere. Mit Kleinunternehmerregelung, ausschließlich Inlandsgeschäften, unterhalb aller Freibeträge ist das sehr übersichtlich.
Was auch bleibt, ist die Frage möglicher Haftung. Man kann das sicherlich nicht pauschal unterstellen, aber als Erwachsener behält man das vielleicht etwas konstanter im Blick. Sich einmal komplett alles rechtlich vernünftig aufbauen ist eine Sache, es aber auch langfristig konstant neuen Entwicklungen anzupassen, bedarf regelmäßig Zeit.
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.