
Vereinfachte Infos zu Retouren zustäzlich zu Widerrufsbelehrung
Hallo zusammen,
ich habe einen Onlineshop und habe dort auch ganz rechtskonform die Widerrufsbelehrung eingebunden.
Allerdings erscheint mir diese für die Kunden doch etwas "erschlagend" und ich würde gerne die wichtigsten Punkte daraus (z.B. wohin die Rücksendung zu erfolgen hat, die 14 Tage Frist und die Info, dass der Kunde die Rücksendekosten zu tragen hat) im Rahmen meiner Kundenservice-Informationen vereinfacht zusammenfassen. Die komplette Widerrufsbelehrung würde natürlich unverändert auf einer eingenen Seite bestehenbleiben.
Ich würde dem dann eine Info voranstellen, dass die folgenden Informationen NICHT die Widerrufsbelehrung ersetzen sondern nur Auszüge aus dieser sind und auf die komplette Widerrufsbelehrung verlinken. Im Bestellprozess und in der Bestätigungs-Email würde nach wie vor die komplette Widerrufsbelehrung verlinkt bzw. angehängt werden.
Die vereinfachte Variante wäre also nur als zusätzliche Info zum besseren Verständnis für die Kunden zu verstehen.
Meint ihr das wäre rechtlich unbedenklich oder sollte ich das besser sein lassen? Worauf müsste ich achten?
Vielen Dank im Voraus!