Ein Kunde meiner Marketing-Agentur ist mir 9.000 EUR schuldig geblieben.
Dieser Mann, der angeblich versuchen wollte, eine Beratungsfirma in Deutschland zu errichten, ist von einem Gericht zur Begleichung meiner Rechnung und Übernahme aller Gerichtskosten verurteilt worden.
Die Einspruchsfrist ist abgelaufen. In einer vorhergehenden Webrecherche konnte ich keine negativen Einträge zu dieser weltweit tätigen Person finden.
Da die erste deutlich kleinere Rechnung zügig beglichen wurde, machte ich mir auch deshalb keine Sorgen.
Nach und nach stellt sich heraus, dass der Mann in mehreren Ländern der Welt Betrugsdelikte begangen hat und auch mittlerweile in Deutschland per Haftbefehl gesucht wird.
In Deutschland ist er seinem Vermieter einen hohen Mietbetrag schuldig geblieben und hat nach meinen Informationen Schulden bei verschiedenen Banken.
Ich habe erfahren, dass er sich unter falschem Namen ausgibt und sehr wahrscheinlich mehrere ********itäten hat. Durch seinen vermeintlich richtigen Namen bin auch auch schnell auf eine Seite gestoßen, auf der sich Menschen in aller Welt über diesen Betrüger äußern. Scheinbar reist die Personen von Land zu Land und hinterlässt überall wütende Gläubiger.
Hier meine konkrete Frage:
Ich habe dem Herrn, mit dem ich noch in E-Mail-Kontakt stehe, angedroht, dass ich durch gezielte Suchmaschinenoptimierung dafür sorge, dass bei Eingabe seiner Namen für jedermann weltweit sofort sichtbar wird, in welche Machenschaften er verwickelt ist. Ich gehe davon aus, dass ich nichts mehr von dem Betrüger höre. Deshalb möchte ich meine Drohung in die Tat umsetzen um zukünftige Opfer zu warnen. Diese Möglichkeit hätte ich schließlich auch gerne gehabt. Ich stelle mir eine Homepage mit der URL Seines Namens vor: www.max-mustermann.de, auf der man eine großes Bild sieht und wo meine Erfahrung mit seinen Geschäftspraktiken auf deutsch und englisch geschildert wird. Gerne mit Aktenzeichen des Gerichts. Dazu einen Link zu der Seite, die bereits über ihn existiert.
Ich würde gerne wissen, ob ich das legal machen darf oder ob mir Konsequenzen drohen könnten. Schließlich handelt es sich nicht um Verleumdung (das wäre, wenn ich nicht die Wahrheit sagte), sondern um üble Nachrede und wäre somit ein Ehrdelikt, das in Dtl. nicht strafbar ist. Könnten mir andere (ausländische) Anwälte etwas anhaben? Welche Möglichkeiten gibt es noch?