
Re: Impr.Gener. - Journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote

Zitat von
NewUser2016
Internetauftritt, dieser
hat Links zu PDF Dokumenten auf dem Server.
Diese PDF Dokumente enthalten Auszüge aus einer Zeitung, sowie einen Link zum Artikel oben links auf dem Blatt. (wenn eine Seite gedruckt wird aus dem Browser)
Der / die Links auf der Internetseite des Kunden ist also kein direkter Link zum Zeitungsartikel, sondern zu dem PDF Dokument (wurde damals als PDF "gedruckt", abgespeichert)
Das wird man als Urheberrechtsverletzung werten müssen, denn die Zeitungsartikel dürfen nichts als PDF weiterveröffentlicht werden, auch nicht in Auszügen.
=> Muss ich in diesem Fall auch die Zeitung (Firma der Zeitung, bzw auch die Person die diesen Artikel verfasst hat) nennen?
Das reicht nicht. Es darf nur auf den jeweiligen Artikel auf der Website der Zeitung verlinkt werden.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.