
Re: mal wieder was um Thema Bildrechte
Ohne das erforderliche Nutzungsrecht zu haben, darf man das Bild überhaupt nicht vervielfältigen, vebreiten oder veröffentlichen.
Weder in einem "privaten Blog" noch sonstwo.
Die beschriebene geplante Nutzung wäre schlicht a) strafbar (Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe) und würde b) zivilrechtliche Schadensersatz- und Unterlassungsansprüche begründen.
Oder anders gesagt: kann ziemlich teuer werden.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.