
Re: Markenlogos und Namen auf Vergleichsseite

Zitat von
Jupdi
Wenn man Markenlogos und Namen auf einer Produktbewertungs- und verleichswebsite verwendet, unterliegen diese dann dem Erschöpfungsgrundsatz da die Produkte ja alle auf dem Deutschen bzw. Europäischen Markt verkauft werden oder braucht man eine Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers?
Für eine rein beschreibende Nutzung von geschützten Marken (die hier gegeben wäre) braucht es nie Erlaubnis des Markeninhabers. Egal ob's ausländische Marken sind oder inländische, oder wo die Produkte verkauft werden.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.