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Geändert von s2016 (29.09.2017 um 08:57 Uhr)
Bei der Bank ist der Antrag noch mit dem Status *in Bearbeitung* vermerkt. Soll er auch widerrufen werden oder hat sich das schon von selbst dadurch ergeben?
Hallo!
Die Mutter muss nicht aussagen (§ 55 StPO). Aber für die Existenzgründung dürfte das nichts ausmachen, es sei denn die Kundschaft erfährt davon und trennt sich von der Firma. Es könnte aber sein dass der Lebensgefährte "By By my Love..." singt. Die Bank erfährt auf jeden Fall davon, da das PostIdent-Verfahren nicht abgeschlossen werden konnte.
Gruß, René
Wenn aufgrund der bemängelten Unterschrift ein Ermittlungsverfahren läuft müsste das PostIdent auf fehlgeschlagen stehen, also "Personenprüfung negativ". Wer hat denn die "Urkundenfälschung" zur Anzeige gebracht?
Egal wann der Schwindel aufgeflogen ist. Der Straftatbestand bzw. der Vorwurf bleibt bestehen. Da wird wohl ein Schriftgutachter beigezogen. Spätestens dann wird es herauskommen, ob die Mutter bzw. Schwiegermutter aussagt oder nicht. Am Ende bleibt es bei Dir hängen. Schwiegermutter und Lebensgefährte haben damit ja (nachweislich?) nichts zu tun, denen kann somit m.E. nichts passieren.
Den Kredit wird es sehr wahrscheinlich nicht geben. Der Kontakt zur Bank nützt nun nichts mehr.
Niemand muss sich selbst oder nahe Angehörige belasten. § 55 StPO.
Wenn mein Freund das mit mir machen würde, würde ich sagen 'Nimm Deine Sachen und verschwinde für immer und lass Dich nie wieder in meiner Nähe blicken!'