
AW: Kleinunternehmer + Ust ID + Impressum

Zitat von
philippnet
Als Kleinunternehmer hat man ja die Möglichkeit, trotz der Kleinunternehmerregelung eine Ust-Id zu beantragen. Dies ist auf Empfehlung geschehen und wurde vor allem für die Darstellung auf Rechnungen empfohlen, da die Ust-Id ja bekanntlich datenschutzmäßig besser ist als die Steuernummer, die ja beispielsweise Auskünfte beim Finanzamt ermöglicht.
Ist eine Legende, aber egal...
Jetzt stellt sich nun folgende Problematik dar:
Bei einem Gespräch mit einem netten Finanzbeamten wurde gerade die Kombination "Kleinunternehmerregelung" und "Ust-Id" als verdächtig beschrieben, da wohl einige Kleinunternehmer ohne MwSt im Ausland einkaufen, um dann in Deutschland mit Wettbewerbsvorteil verkaufen zu können.
O-Ton: "Wenn Kleinunternehmer eine Ust-Id beantragen, dann ist das immer verdächtig. Da kann man quasi schon mit einer Prüfung durch uns (Finanzamt) rechnen."
Nachvollziehbar.
Es geht im beschriebenen Fall jedoch nur um Internetdienstleistungen bzw. die Erstellung von Webseiten etc.. Im Ausland eingekauft oder mit dem Ausland gehandelt wird in keinster Weise. Alles passiert regional und mit Waren gehandelt wird schonmal gar nicht. Die Ust-Id wurde nur beantragt, weil dies auf Rechnungen empfohlen wurde.
Egal. Das Finanzamt interessiert sich für das, was damit gemacht worden sein könnte, und prüft das deshalb ggf. genauer.
Welche Umsätze wo wie gemacht wurden oder welche Waren/Leistungen wo wie eingekauft wurden, weiß das Finanzamt ja erst, nachdem es geprüft hat.
Irgendwie logisch, oder?
("Muss ich eine Einkommenssteuererklärung machen, wenn meine Einkünfte unterhalb der steuerfreien Existenzminimums liegen?"
"Ja, selbstverständlich. Wie soll denn das Finanzamt ohne Steuererklärung wissen, daß dem so ist...")
Die Prüfung durch das Finanzamt wäre völlig egal, weil dieser Sachverhalt nicht zutrifft.
Trotzdem war die Aussage des Finanzbeamten ein kleiner Schock, vor allem, weil man die Ust-Id eigentlich als positiven Zugewinn betrachtet hat.
Die USt-Ident-Nummer hat einen ganz bestimmten Sinn und Zweck. "Positiver Zugewinn" gehört ganz sicher nicht dazu.
Meine konkreten Fragen:
Was macht man mit der (leider bereits) erteilten Ust-Id, wenn man Kleinunternehmer ist und die Ust-Id aber in keinster Weise für Einkäufe im Ausland benötigt?
Nix.
Lieber einfach zuhause abheften und weiter die Steuernummer auf Rechnungen angeben?
Wenn eine USt-Ident-Nummer vorhanden ist, muss sie überall angegeben werden. Steht irgendwo in der Abgabenordnung, bitte selber suchen.
Kann man die Ust-Id zurückgeben?
Gute Frage. Das sollte das Finanzamt einem sagen können...
Wenn man die Ust-Id besitzt MUSS man diese ja nun mal auch im Impressum angeben. Gerade in Hinsicht auf die "netten" Worte des Finanzbeamten (siehe oben) wäre einem jedoch nicht gerade wohl dabei die Ust-Id im Impressum der Webseite anzugeben. Auch wenn man nichts zu verbergen hat, so ist einem das schon irgendwie unangenehm.
Muss man dies dennoch tun?
Ja.
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"Da Einkäufe von Lieferungen und Leistungen im Ausland bei Angabe einer gültige USt-IdNr. von der ausländischen Umsatzsteuer befreit sind, müssen sich Kleinunternehmer gegenüber ihrem Finanzamt vor dem Antrag auf Erteilung einer USt-IdNr. für die sogenannte Erwerbsbesteuerung entscheiden. Ein formloses Schreiben an das Finanzamt genügt.
Die Folge: Auf umsatzsteuerfreie Einkäufe im Ausland ist ggf. nachträglich die deutsche Umsatzsteuer fällig, ohne dass sie vom Kleinunternehmer als Vorsteuer zurückgefordert werden kann. An die freiwillige Entscheidung für die Erwerbsbesteuerung sind Steuerpflichtige zwei Jahre lang gebunden."
http://www.afoma.de/artikel/umsatzsteuer-identifikationsnummer-kleinunternehmer
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.