„Die Domain gehört dem, der bei der Domainregistrierungsstelle als Domaininhaber eingetragen ist“.
Was ist wenn ich mir die Domain vertraglich zusichern lasse? Sprich: ich habe einen gültigen und bezahlten Kaufvertrag, nur der Domainumzug bzw. dessen Übertragung hat noch nicht stattgefunden sondern findet erst in z.B. 1-2 oder 3 Jahren statt?
Als konkretes Beispiel:
Ich arbeite in Firma A GmbH und will die Domain BBB.de kaufen, die bei Denic auf die GmbH geschrieben ist. Mein Chef ist bereit einen gültigen Kaufvertrag mit mir aufzusetzen, bitte mich jedoch, die GmbH noch für geraume Zeit als Domaininhaber dort stehen zu lassen. Welches Recht habe ich, wenn ich aus der Firma aussteige oder nach welchem Zeitraum auch immer darauf bestehe die Domain auf mich zu übertragen? Einen gültigen, bezahlten, vom Geschäftsführer unterschriebenen und gestempelten Kaufvertrag hätte ich ja dann.
Danke für alle Antworten.