Hallo, ich habe in einem Online-Shop etwas bestellt und wollte nun vom 14 tägigen Widerrufsrecht gebrauch machen. Nun schreibt mir der Händler das der bestellt Artikel sonder angefertigt wäre deshalb nicht widerrufbar. Mir war nicht bewusst das es sich dabei um eine Sonderanfertigung handelt und dies wurde auch nirgends erwähnt. Der Händler meint dies müsste er laut BGB auch nicht.
Kann mir jemand bestätigen das dies korrekt ist oder eben auch nicht?
Danke schonmal im Vorraus.