
AW: Anzeige wegen Computerbetrug
Falls das Thema noch aktuell ist oder jemand anderes durch Google nach dem selben Problem sucht, möchte ich die Frage einmal grob beantworten.
Was auf jeden Fall ratsam ist, ist das Mitbringen der ausgedruckten AGBs.
Sofern es eine schriftliche Bestätigung der freiwilligen Übertragung der Logindaten gibt, würde ich diesen Text ebenfalls mitführen.
Der Kläger hat laut AGBs selbst ein Verstoß begangen.
Zitat aus den AGBs die bei Fiesta Online zu finden sind:
7.4 Der Nutzer verpflichtet sich, die für den Zugang zu den Spielen erforderlichen Zugangsdaten (Login-Daten, Kennworte etc.) streng geheim zu halten und keinem Dritten zu offenbaren, es sei denn, gamigo hat der Übertragung des Accounts oder der Spielregistrierung zuvor schriftlich zugestimmt.
Der Kläger muss sich auf jeden Fall beweisen und angeben wohin die verlorenen Gegenstände gingen. Er muss schon den Support um Auskunft bitten und dies schriftlich durch Logs oder ähnlichen belegen können.
Des weiteren würde ich mich erkundigen wie es mit den virtuellen Gütern aussieht, da man diese ja in vielen Spielen nicht rechtlich Besitzt sondern nur ein Nutzungsrecht erhält.
Ich denke, wenn die besagte Freundin sich absolut sicher ist dass sie kein Unfug getrieben hat, so wird der Jenige der sie Anklagen will kaum etwas in der Hand halten außer sein eigenen Verstoß und eine Behauptung.
Da ich keine Anwältin bin oder in der Position eine Rechtsberatung zu liefern, hoffe ich dass meine persönlichen Worte trotzdem irgendwie helfen.