
AW: Abgemahnt wegen ZItat mit Link aus einem Atikel
Das ist kein Zitat, sondern eine Vervielfältigung.
Zitate sind zulässig in den Grenzen des Zitatrechts gemäß §51 UrhG.
§51 UrhG Zitate
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn
1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden,
2.Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden,
3.einzelne Stellen eines erschienenen Werkes der Musik in einem selbständigen Werk der Musik angeführt werden.
All das ist im verlinkten Beispiel nicht der Fall.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.