
AW: Was tun, wenn man säumige Kunden hat?
Hallo!
Inkassobüro ist m.E. nicht so gut. Denn bei denen bekommt man weniger als der Schuldner schuldet.
Amtsgericht wäre gut. Allerdings muss man den Schuldner erstmal gemahnt haben. Wenn auf der Rechnung ein Zahlungsziel genannt wurde ist der Kunde bereits in Verzug. Steht kein Zahlungsziel auf der Rechnung muss der Kunde erstmal wirksam in Verzug gesetzt werden, was aber (nachweisbar) schriftlich erfolgen muss, eine fernmündliche Mahnung wird wohl kaum beweisbar sein.
Wurde überhaupt ein wirksamer Vertrag geschlossen (Vertragsabschluß sollte nachweisbar sein).
Gruß, René