
AW: filesharing Abmahnung Geerichtsverhandlung
Hallo!

Zitat von
trudenberg
(...) er vorsichtshalber die vorgegebene Unterlassungserklärung unterschrieben hat (...)
Das war ein ganz großer Fehler. Er hätte eine modifizierte UE abgeben sollen, und nicht die beigelegte.

Zitat von
trudenberg
(...) Wenn jemand nachweisen kann (...)
Wenn er beweisen kann dass er es nicht war kann ihm auch nichts passieren. Er sollte dann aber auch die abgegebene UE für ungültig erklären lassen, da sie sonst dennoch für ewig gültig bleibt und bei weiteren Verstößen knadenlos zu zahlen ist.
Gruß, René