
AW: Pflichten bei Online- und Printwerbekatalog

Zitat von
veritas
Impressumspflicht gilt für beide Unternehmen, oder nur fürs ausländische?
Weder noch. Für Werbekataloge gilt keine Impressumspflicht, da sie weder im Sinne der Landespressegesetze noch anderer Vorschriften "Periodika" sind.
Müssen Werbeseiten als "Werbung" gekennzeichnet werden, wenn es auf dem Cover "Informativer Werbekatalog" steht?
Die Kennzeichnung "Werbung", "Anzeige" o.ä. ist nur in Presse- und Medienerzeugnissen nötig, wo Anzeigen vom redaktionellen Teil abgegrenzt werden müssen.
Kann man die Haftung für Inhalte/Fremdangaben (Anzeigetekste) und verwendete Bilder bei Anzeigen mit einem Hinweis ausschließen?
Nein.
Es gibt bestimmt einiges zu beachten. Hat jemand eventuell einen Link zu Anleitung/Checkliste, die bei so einem Fall hilfreich sein könnte?
Jeder auf Medienrecht oder gewerbliches Recht/Handelsrecht spezialisierter Anwalt.
Was ich schreibe, ist nicht als "Rechtsberatung im Einzelfall" zu verstehen.