
AW: Hinweis auf Verwendung der Cookies für wen sinnvoll?
Hallo!
Nur Google verlangt den Cookie-Hinweis. Sobald man Google-Werbung platziert muss laut Google-AGB der Cookie-Hinweis angebracht werden wenn man nicht möchte dass Google die Zusammenarbeit beendet. Von Seiten des Gesetzgebers ist der Cookie-Hinweis noch nicht in deutsches Recht umgesetzt, und somit genügt ein Hinweis in der Datenschutzerklärung.
Abgemahnt werden kann man nicht wenn kein Cookie-Hinweis gesetzt wird. Denn das Fehlen des Cookie-Hinweises stellt derzeit keinen Wettbewerbsvorteil dar. Auch von den Ordnungsbehörden ist kein Bußgeldbescheid zu erwarten.
Gruß, René