Hallo e-recht24 Team!
Mir ist aufgefallen, dass Sie in Ihrer Muster-Datenschutzerklärung nicht den folgenden Hinweis verweden:
Ist dieser Hinweis überflüssig oder gar rechtswidrig?Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
Vielen Dank im Voraus für die Aufklärung!
Viele Grüße
alphi